Mitgliedschaft

Hier finden Sie unseren Aufnahmeantrag. Bitte lesen Sie auch das Informationsschreiben bezüglich Aufsicht und Versicherung beim Schwimmtraining.
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag schicken Sie bitte an unsere Geschäftsstelle oder übergeben ihn persönlich einem unserer Übungsleiter im Bad. Bei Adressänderungen, neuer Bankverbindung oder Fragen zur Mitgliedschaft nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Vereinsbeiträge pro Jahr

Beitragssätze gültig ab 1. Januar 2025

Jugendliche bis 24 Jahre 132 €
Erwachsene ab 25 Jahre 184 €
Paare (2 Erwachsene) 247 €
Familien (ab 3 Personen) 282 €
zzgl.einmalige Aufnahmegebühr pro Person 20 €


- Wenn Jugendliche das 24. Lebensjahr vollenden, werden sie automatisch in den Erwachsenenbeitrag umgestellt (in dem Jahr, in dem sie 25 Jahre alt werden).
- Dasselbe gilt analog, wenn sie Teil einer Familienmitgliedschaft sind.
- Die neuen Regeln der Familienmitgliedschaft gelten NICHT rückwirkend für bestehende Familienmitglieder, die zum Stichtag bereits 25 Jahre oder älter sind (vor dem 01.01.2025).
- Studenten über 25 Jahre können gegen Nachweis einer Immatrikulation den Beitrag für Jugendliche jeweils um 1 Jahr verlängern (Stichtag ist jeweils der 31.12.).
- Gegen Nachweis eines Behinderungsgrades von 100% zahlen Erwachsene den ermäßigten Jugendtarif.
- Voraussetzung für die Teilnahme an einem Schwimmkurs ist die Mitgliedschaft des Kursteilnehmers im Verein.
- Die Aufnahmegebühr beinhaltet 10 € für den Mitgliedsausweis.

der Mitgliedsbeitrag ermächtigt zur:
- Teilnahme für alle Kinder und Jugendliche an den sog. Hobby-Schwimmgruppen
- Teilnahme für alle Erwachsenen am freien Schwimmen (inkl. Erwachsenen-Training)
- Teilnahme an sämtlichen Vereinsveranstaltungen (Weihnachtsfeier, Sommerfest, etc.)

Der Mitgliedsbeitrag wird durch Abbuchungsermächtigung im Lastschrift-Einzugsverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. Der Jahresbeitrag wird jeweils Anfang April abgebucht und ist im Voraus bis Jahresende zu entrichten. Bei Neueintritt im Laufe des Jahres werden pro Monat 1/12 des Jahresbeitrags abgebucht (ca. 6 bis 8 Wochen nach Eintritt).
Jedes Vereinsmitglied erhält einen Mitgliedsausweis. Durch Vorzeigen wird der Zugang zum Trainingsbetrieb gewährleistet. Bei Neuausstellung und Verlust wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben.
Die Benutzung der Schwimmbäder ohne gültige Mitgliedschaft ist nicht zulässig und geschieht auf eingene Gefahrt! Es besteht kein Versicherungsschutz bei Unfällen!

Leistungsorientierte Pauschale

Die Gruppenzugehörigkeit wird im Zeitraum Mitte September (Beginn Schuljahr) bis ca. Mitte Dezember (vor den Weihnachtsferien) von allen zuständigen Trainern und Übungsleitern festgestellt und an den Vorstand bzw. an die Geschäftsstelle gemeldet.
Die Abbuchung erfolgt, solange die jeweilige Gruppenzugehörigkeit besteht.

Pauschalen gültig ab 1. Januar 2025

Pauschale pro Jahr  Erklärung  betroffene Gruppen
Anfängerpauschale



80 €



 - fällig für alle Kinder, die im Lehrschwimmbecken (LSB) als
   Anfänger oder Fortgeschrittene ausgebildet werden
 - Zeitraum von ca. Oktober mit Anfang Mai

 - alle Gruppen im LSB



WK-Pauschale S



50 €



 - fällig für Gruppen mit mind. 2x Training pro Woche
 - geringe Anzahl an Wettkämpfen / Turnieren pro Jahr


 - WK 3 (ab DSV-Lizenz)
 - WK 2 B
 - Wasserball

WK-Pauschale M


100 €


 - fällig für Gruppen mit mind. 3x Training pro Woche
 - mittlere Anzahl an Wettkämpfen / Turnieren pro Jahr

 - WK 1 B
 - WK 1 Masters

WK-Pauschale L

200 €

 - fällig für Gruppen mit mind. 4x Training pro Woche
 - hohe Anzahl an Wettkämpfen / Turnieren pro Jahr
 - WK 2
 - WK 1 Jugend

 
vom Verein wird als Gegenleistung für diese Pauschale übernommen:
- sämtliche Badkosten für die angebotenen Trainingszeiten
- sämtliche Vergütungen für Trainer und Übungsleiter (im LSB i.d.R. 2 ÜL pro Gruppe)
- sämtliche Meldegelder für Wettkämpfe (bis nationale Meisterschaften)
- Registrierunge und jährliche Lizenzgebühren beim DSV (Deutscher Schwimmverband)

vom Verein wird NICHT übernommen:
- Fahrtkosten zu Wettkämpfen oder Trainingslagern
- Übernachtungskosten bei Wettkämpfen oder Trainingslagern

Kündigung

Der Austritt aus dem SV Augsburg ist nur zum Jahresende möglich. Die Austrittserklärung muss bis zum 1. Dezember des Austrittsjahres schriftlich bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Die Rechte des Mitglieds erlöschen mit dem Austritt. Die Zahlungspflicht bleibt als Bringschuld bestehen.
Der Mitgliedsausweis muss bis spätestens 31. Dezember des Austrittsjahres bei der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nach Abgabe des Ausweises werden die 10 € für den Mitgliedsausweis zurück erstattet.